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Melderegisterauskunft - Einfach

Beschreibung

Jede private oder juristische Person kann grundsätzlich zu jeder anderen Person eine Auskunft aus dem Melderegister erhalten, wenn die gesuchte Person eindeutig im Melderegister zu identifizieren ist.

Hierzu sind mindestens drei Merkmale  (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, frühere oder aktuelle Anschrift) für eine Auskunftserteilung notwendig. Die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, dass die angeforderten Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Informationen zu der gesuchten Person:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschriften.

Ist die Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, wie z. B. wegen einer Auskunftssperre oder einer nicht eindeutigen Identifizierung, erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut: "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."

Für privatwirtschaftliche Großkunden, die regelmäßig Auskünfte aus dem Melderegister beantragen, besteht die Möglichkeit sich bei RISER ID registrieren zu lassen.

  • Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.
  • Überweisungsbeleg: Sparkasse Neuss, IBAN: DE45 3055 0000 0000 2105 00, BIC: WELADEDNXXX

Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können, das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift. Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben. Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
Sprechen Sie im Bürgerbüro vor. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Bürgerbüro.  

Schriftliche Beantragung:
Die Beantragung ist auch per Email möglich. In diesem Fall überweisen Sie bitte die Gebühr vorab an die Stadtkasse Meerbusch, Sparkasse Neuss, IBAN DE45 3055 0000 0000 2105 00, BIC: WELADEDNXXX, und hängen Ihrer Email den Überweisungsbeleg und eine Kopie Ihres Personalausweises an. Sie erhalten anschließend die Melderegisterauskunft auf dem Postweg zugestellt.

Online-Beantragung: Ein Online-Verfahren ist derzeit in Vorbereitung und wird bereitgestellt, sobald es zur Verfügung steht.

Die Gebühr für die einfache Melderegisterauskunft beträgt 11,00 Euro.

Zuständige Einrichtungen