BIS: Suche und Detail

Melderegisterauskunft - Erweitert

Beschreibung

Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

Zusätzlich erhalten Sie bei Bedarf Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, wie z. B. wegen einer Auskunftssperre oder einer nicht eindeutigen Identifizierung, erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut: "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."

Für privatwirtschaftliche Großkunden, die regelmäßig Auskünfte aus dem Melderegister beantragen, besteht die Möglichkeit sich bei RISER ID registrieren zu lassen.

  • Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.
  • Überweisungsbeleg: Sparkasse Neuss, IBAN: DE45 3055 0000 0000 2105 00, BIC: WELADEDNXXX
  • bei erweiterter Auskunft: Nachweis über ein berechtigtes oder rechtliches Interesse

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art. Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. Die gesuchte Person muss durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert werden können. Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
Sprechen Sie im Bürgerbüro vor. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Bürgerbüro.  

Schriftliche Beantragung:
Die Beantragung ist auch per Email möglich. In diesem Fall überweisen Sie bitte die Gebühr vorab an die Stadtkasse Meerbusch, Sparkasse Neuss, IBAN DE45 3055 0000 0000 2105 00, BIC: WELADEDNXXX, und hängen Ihrer Email den Überweisungsbeleg und eine Kopie Ihres Personalausweises an. Sie erhalten anschließend die Meldebescheinigung auf dem Postweg zugestellt.

Online-Beantragung: Ein Online-Verfahren ist derzeit in Vorbereitung und wird bereitgestellt, sobald es zur Verfügung steht.

  • erweiterte Auskunft: 15,00 €
  • Melderegisterauskunft (Antrag auf Ermittlung): 50,00 €

Zuständige Einrichtungen