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BaföG Digital

Beschreibung

Zuständigkeit

Das Amt für Ausbildungsförderung innerhalb des Kreissozialamtes ist zuständig für die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im schulischen Bereich. Zuständig für Studenten und Hochschüler ist das Studentenwerk an der jeweiligen Universität bzw. Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind.

Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen

Für Schüler besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Förderungsleistungen nach dem BAföG, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere für den Besuch folgender Schulen:

1.Schulen, die auch zu einem Berufsabschluss führen, wie z. B. eine zumindest zweijährige Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluss oder eine zumindest zweijährige Fachschule, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, mit berufsqualifizierendem Abschluss

2.Schulen der beruflichen Weiterbildung, wie z. B. Fachschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, Höhere Fachschulen und Akademien

3.Schulen des zweiten Bildungswegs, wie z. B. Abendhauptschulen und Abendrealschulen, einjährige Fachoberschulen nach abgeschlossener Berufsausbildung, Abendgymnasien und Kollegs

4.Bei weiterführenden allgemeinbildenden Schulen -frühestens ab Klasse 10- ist ein Anspruch nur gegeben, wenn der bzw. die Auszubildende außerhalb der Elternwohnung untergebracht ist und diese auswärtige Unterbringung auch anerkannt werden kann.

Ob Ihre schulische Ausbildung in die Förderung einbezogen werden kann und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie bei uns im Kreishaus Grevenbroich, Zimmer 2, 19 oder 20 (Erdgeschoss / Altes Kreishaus), Lindenstr. 4-6, 41515 Grevenbroich persönlich erfragen (Rufnummern und Emailadressen, siehe unten).

Diese Dienststelle hilft Ihnen weiter:

Ausbildungsförderung

Lindenstraße 4-6

41515 Grevenbroich

Telefon:02181 601-5041

Telefax:02181 601-5099

E-Mail:ausbildungsfoerderung@rhein-kreis-neuss.de

Diese Unterlagen benötigen Sie:

1.Antragsformulare (weitere Unterlagen ergeben sich aus den Formularen)

2.Sollten Sie eine Beratung vor der Antragstellung wünschen, bitte zum Beratungsgespräch zumindest Unterlagen über Ihre geplante Ausbildung und alle Einkommensunterlagen der Eltern für das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes mitbringen.

Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie

  1. bei der gebührenfreien BAföG-Hotline 0800 2236341 von montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr sowie samstags von 10 bis 14 Uhr.
  2. schriftlich über das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BAföG-Info, 53170 Bonn. Dort können Sie die Broschüre "Ausbildungsförderung. BAföG, Bildungskredit und Stipendien" bestellen.
  3. Beim Rhein-Kreis Neuss, Abteilung Ausbildungsförderung, Lindenstraße 4 – 6, 41515 Grevenbroich, Tel. 02181 601-5041, E-Mail: ausbildungsfoerderung@rhein-kreis-neuss.de.

Anträge

Anträge erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung, direkt im Internet oder bei folgenden Stellen:

Meerbusch: Fachbereich Soziale Hilfen der Stadt Meerbusch, Bömmershöferweg 2-8

 

Zuständige Kontaktpersonen