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Lärmbelästigung

Beschreibung

Geräusche werden zu Lärm, wenn sie stören. Die Empfindung von Lärm ist sehr subjektiv. Ob sich Bürger*innen durch Geräusche belästigt fühlen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise die Einstellung der Person zum Geräusch, die Kenntnisse über das Geräusch, das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden.

Im physikalischen Sinn wird Geräusch als Schall bezeichnet und als Schalldruck in Dezibel (dB) gemessen.

Ob ein belästigendes Geräusche unzulässig ist, ist je nach Lärmart (Verkehrslärm, Industrie- und Gewerbelärm, Maschinenlärm, Sportanlagenlärm, Freizeitlärm, Baulärm, Nachbarschaftslärm, verhaltensbezogener Lärm) in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt. Je nach Lärmart sind für die Überwachung und Prüfung von Beschwerden unterschiedliche Behörden zuständig.

Bei wiederholt auftretenden Lärmbelästigungen wenden Sie sich zunächst an den Fachbereich 1.

Wir informieren Sie gerne über die rechtlichen Bestimmungen. Sollte der Fachbereich 1 für Ihr Anliegen nicht zuständig sein, informieren wir Sie darüber, an welche Stelle Sie sich wenden können.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen