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Sondernutzungserlaubnis, Ausnahmegenehmigung zur Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Beschreibung

Eine Sondernutzungserlaubnis (Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche) ist erforderlich:

  • für das Aufstellen von Tischen und Stühlen,
  • für das Aufstellen von Containern,
  • das Aufhängen von Plakaten,
  • für Straßenfeste,
  • für die Lagerung von Baumaterialien und
  • für das Aufstellen von Verkaufsständen oder Schaustellereinrichtungen

Der Antrag kann persönlich, telefonisch, schriftlich (formlos oder Formular), per Fax oder via E-Mail, oder über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgen.

Die Erlaubnis kann abgeholt oder zugeschickt werden.

  • Art der Sondernutzung (Was wird beantragt?)
  • Ort der Sondernutzung (Stadtteil, Straßennamne, Hausnummer)
  • Dauer der Sondernutzung (Ab Inanspruchnahme bis Ende der Nutzung)
  • Größe der benötigten Fläche (Länge in Metern mal Breite in Metern ergibt die beanspruchte Fläche in Quadratmetern)
  • Standort des Betriebes bzw. Gewerbetreibenden
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers, Faxnummer und E-Mail-Adresse, falls vorhanden.

 

Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin eingereicht werden, da bei einer beabsichtigten Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche verschiedene Bereiche an der Entscheidung beteiligt werden müssen.

entsprechend der Verwaltungsgebührenordnung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen