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Abmeldung bei der Meldebehörde

Beschreibung

Wegzug ins Ausland

Wenn Sie nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug abmelden.

Wegfall von Nebenwohnungen

Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes in Meerbusch können Sie am Hauptwohnsitz oder hier vornehmen.

Umzug innerhalb Deutschlands

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, brauchen Sie sich am Ort Ihrer bisherigen Wohnung nicht abzumelden. Mit der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort erfolgt die Abmeldung am bisherigen Wohnort von Amts wegen.

  • Personalausweis und/oder Reisepass, falls Bevollmächtigter: Vollmacht
  • bei Minderjährigen; Zustimmung beider Sorgeberechtigten oder bei Alleinsorgeberechtigten eine Negativbescheinigung.

Da auch Ihre Ausweispapiere geändert werden müssen, bitten wir Sie um persönliche Vorsprache in einem unserer Bürgerbüros. (Eine Abmeldung per Post ist nur in Ausnahmefällen möglich. Benutzen Sie hierzu bitte den verlinkten Vordruck.)

gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen