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Abmeldung bei der Meldebehörde
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wegzug ins Ausland
Wenn Sie nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug abmelden.
Wegfall von Nebenwohnungen
Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes in Meerbusch können Sie am Hauptwohnsitz oder hier vornehmen.
Umzug innerhalb Deutschlands
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, brauchen Sie sich am Ort Ihrer bisherigen Wohnung nicht abzumelden. Mit der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort erfolgt die Abmeldung am bisherigen Wohnort von Amts wegen.
- Personalausweis und/oder Reisepass, falls Bevollmächtigter: Vollmacht
- bei Minderjährigen; Zustimmung beider Sorgeberechtigten oder bei Alleinsorgeberechtigten eine Negativbescheinigung.
Da auch Ihre Ausweispapiere geändert werden müssen, bitten wir Sie um persönliche Vorsprache in einem unserer Bürgerbüros. (Eine Abmeldung per Post ist nur in Ausnahmefällen möglich. Benutzen Sie hierzu bitte den verlinkten Vordruck.)
gebührenfrei
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro Büderich
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- Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
- 40667 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Lank-Latum
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Osterath
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- Hochstraße 12
- 40670 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-166
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E-Mail: buergerbuero@meerbusch.de
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