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Arbeiten im öffentlichen Straßenraum

Beschreibung

Sie wünschen für Ihr Grundstück eine neue Zufahrt von der öffentlichen Verkehrsfläche?

Im Regelfall muß hierfür eine Bordsteinabsenkung stattfinden und Teile der Gehwegbefestigung verändert werden. Diese Arbeiten dürfen nur vom Jahresvertragsunternehmer der Stadt durchgeführt werden.

Wer führt die Arbeiten durch?

Nach erfolgter Genehmigung beauftragen Sie den Jahresvertragsunternehmer der Stadt mit der Durchführung der Arbeiten.

Die Kosten richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten und werden von Ihnen direkt mit dem Unternehmer abgerechnet.

Einen Antrag mit den erforderlichen Angaben (Ansprechpartner, Telefonnummer, genaue Ortsangabe) um die Bordsteinabsenkung für eine private Zufahrt genehmigen zu können.

Im Regelfall 144 €