Suche
Bebauungsplan
Beschreibung
Das klassische Instrument zur Ordnung des Baugeschehens ist der Bebauungsplan. Er kann entweder auf der ''grünen'' Wiese eingesetzt werden, um dort eine erstmalige Bebauung zu ermöglichen. Er kann aber auch für bereits bebaute Ortsteile aufgestellt werden, wenn es für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines abgegrenzten Teils des Gemeindegebietes. Das Verfahren eines Bebauungsplanes ist im Baugesetzbuch geregelt. Wenn ein Bebauungsplan Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, über die überbaubaren Grundstücksflächen sowie über die örtlichen Verkehrsflächen enthält, wird die Zulässigkeit eines Vorhabens allein anhand dieses Bebauungsplanes beurteilt. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und wenn die Erschließung gesichert ist. Bebauungspläne werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Außerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen ergänzen die Vorschriften über das Bauen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder über das Bauen im Außenbereich die Zulässigkeit von Vorhaben. Solange ein Gebiet noch nicht im Zusammenhang bebaut ist, kann es die Qualität als Bauland meist nur mittels eines Bebauungsplanes, eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Baugesetzbuch erlangen. Die Bürgerschaft muss jedoch wissen, dass es keinen Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes hat.
Das ''Lesen'' eines Bebauungsplanes ist ohne Vorkenntnisse nicht ganz einfach. Wie bei einer Landkarte ist zu wissen, was bestimmte Zeichen, Buchstabenkombinationen und Farben zu bedeuten haben. Diese Darstellungsart ist in allen Bebauungsplänen dieselbe, weil in einer bundeseinheitlichen ''Planzeichenverordnung'' diese Zeichen und Farben festgeschrieben sind.
Die Stadt Meerbusch hält ihre Bebauungspläne zur Einsichtnahme für die Bürgerschaft im Technischen Dezernat, Wittenberger Straße21 in Meerbusch Lank bereit.
Während der Sprechzeiten und nach Terminvereinbarung stehen die Mitarbeiter der Stadtplanung für die Beratung und Auskunft über das Stadtbau- und Planungsrecht zur Verfügung.
Zuständige Einrichtungen
-
Stadtplanung
-
- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
-
- Telefon:
02150 916-199 - E-Mail:
stadtplanung@meerbusch.de
- Telefon:
-