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Beistandschaften

Beschreibung

Eine Beistandschaft zur Vaterschaftsfeststellung und/oder zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen wird auf schriftlichen Antrag eines alleinerziehenden Elternteils eingerichtet. Das Jugendamt wird dann als Beistand für das Kind tätig und vertritt es gegenüber dem zu verpflichtenden Elternteil in den oben genannten Angelegenheiten als gesetzlicher Vertreter. In den Aufgabenbereich des Beistands fällt auch die regelmäßige Überprüfung der Unterhaltsansprüche des Kindes anhand der Einkommensunterlagen und die Vertretung vor Gericht. Die elterliche Sorge wird hiervon nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft ist kostenlos und kann jederzeit vom beantragenden Elternteil schriftlich beendet werden. Im Übrigen endet die Beistandschaft bei Volljährigkeit des Kindes. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bereich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen