Vaterschaftsanerkennungen und Beurkundungen
Beschreibung
Die Vaterschaft zu einem Kind einer nicht verheirateten Mutter kann beim Standesamt oder beim Jugendamt anerkannt werden. Auch wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch mit einem anderen Mann verheiratet ist, der jedoch nicht der Vater des Kindes ist und sich das Scheidungsverfahren bereits im Gange befindet, ist eine Vaterschaftsanerkennung möglich. Diese kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Die hierfür erforderlichen Urkunden werden kostenfrei vom Jugendamt oder Standesamt aufgenommen. Urkunden zur gemeinsamen elterlichen Sorge sowie Unterhaltstitel können ausschließlich beim Jugendamt erstellt werden.
Für weitere Informationen, insbesondere zu den benötigten Unterlagen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt oder Jugendamt. Diese beraten Sie gerne individuell.
Zuständige Einrichtungen
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Wirtschaftl. Jugendhilfe / rechtl. Vertretung / Unterhaltsangel.
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- Bommershöfer Weg 2-8
- 40670 Meerbusch
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Standesamt
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- Alter Kirchweg 57
- 40667 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02159 916-477
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E-Mail: timo.schulz@meerbusch.de
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Telefon: 02159 916-1378
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E-Mail: sonja.prill@meerbusch.de
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Telefon: 02132 916-7425
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E-Mail: simone.koestermenke@meerbusch.de