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Bundeswehr, Widerspruch gegen Datenübermittlung

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Beschreibung

Die Datenübermittlung zum Zwecke der Musterung und der Wehr- und Zivildienstüberwachung ist seit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes am 1. Juli 2011 ausgesetzt. Sie lebt im Spannungs- und Verteidigungsfall wieder auf.

Jeweils zum 31. März eines Jahres erfolgt eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung. Übermittelt werden Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift von allen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Diese Datenübermittlung dient ausschließlich der Übersendung von Informationsmaterial für den freiwilligen Wehrdienst.

Sie haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen, wenn Sie noch nicht volljährig sind und kein Informationsmaterial erhalten möchten. Nutzen Sie hierfür das Musterschreiben, das Sie über den beigefügten Link aufrufen können.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen