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Entwässerungsantrag und Kanalhausanschluss

Beschreibung

Was ist ein Kanalhausanschluss?

Der Kanalhausanschluss (Anschlusskanal) ist die Entwässerungsleitung Ihres Hauses von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen Straßenkanal.
Die im Erdreich verlegten Leitungen innerhalb Ihres Grundstückes, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführt, nennen sich Abwasserleitungen.

Für welchen Leitungsbereich ist die Stadt Meerbusch zuständig?

Die Herstellung, Erneuerung und Veränderung, die laufende Unterhaltung (Reinigung und Ausbesserung) des Anschlusskanals von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen Straßenkanal erfolgt durch die Stadt Meerbusch.

Für welchen Leitungsbereich sind Sie als Grundstückseigentümer zuständig?

Die Herstellung, Erneuerung und Veränderung, die laufende Unterhaltung (Reinigung und Ausbesserung) der Entwässerungsleitungen (Abwasserleitungen) auf Ihrem Grundstück bis zum Anschlusskanal führen Sie als Anschlussnehmer selbst durch.

Was ist zu tun, wenn die Abflussleitung verstopft ist?

Bei Abflussproblemen (siehe auch unter Kanalverstopfung), innerhalb des Anschlusskanals ist die Stadt Meerbusch zu informieren. Für alle anderen Abwasserleitungen sind Sie als Anschlussnehmer zuständig. Im Branchenbuch finden Sie unter der Bezeichnung Abflussreinigung, Rohrreinigung oder Kanalreinigung verschiedene Firmen, die sich auf die Beseitigung von Abflussstörungen spezialisiert haben. Falls bei Ihnen an der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht vorhanden ist, kann der Bereich und damit die Zuständigkeit der Verstopfung festgestellt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Kontrollschacht zu öffnen. Steht das Abwasser im Schacht und kann nicht abfließen liegt die Verstopfung und damit auch die Zuständigkeit bei der Stadt Meerbusch. Ist jedoch kein Abwasser im Schacht sichtbar, sind Sie für die Beseitigung der Verstopfung innerhalb Ihres Grundstückes zuständig.

Was ist zu tun, wenn Sie einen neuen Anschlusskanal benötigen oder ein neu errichtetes Gebäude an die öffentliche Abwasseranlage anschließen möchten ?

Die Hausinstallation, die Grundstücksentwässerungsanlage und der öffentliche Kanal sind die Bestandteile eines Gesamtsystems, mit dem das Abwasser der Kläranlage zugeführt wird. Die Hausinstallation sowie die Grundstücksentwässerung sind im Gegensatz zur Kanalisation privat.

Der Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Meerbusch bzw. die Änderung eines bestehenden Anschlusses bedarf der vorherigen Zustimmung. Damit die Zustimmung erteilt werden kann, ist ein Entwässerungsantrag erforderlich. Einzelheiten können dem Merkblatt für die Herstellung oder Änderung des Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage nach § 12 Abs. 1 und 2 der Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 20.12.2019 entnommen werden.

Grundstücksentwässerungsanlagen dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung der Stadt Meerbusch hergestellt oder geändert werden, müssen den anerkannten Regeln der Abwassertechnik entsprechen, müssen grundsätzlich über einen Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze verfügen und müssen vom Anschlussnehmer gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz gesichert werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen