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Erschließungskostenbescheinigung

Beschreibung

Sie benötigen eine Erschließungskostenbeitragsbescheinigung, Straßenanliegerbescheinigung, Beitragsbescheinigung, Anliegerbescheinigung, Anwohnerbescheinigung oder eine Bescheinigung, ob das entsprechende Grundstück an eine öffentlichen Verkehrsanlage angrenzt oder eine Bescheinigung, ob und ggf. in welcher Höhe für das betreffende Grundstück noch Erschließungskosten zu begleichen sind?

Über das beigefüte Formular können Sie den Antrag stellen.

Der Antrag kann persönlich, schriftlich (formlos oder Formular) oder per Fax erfolgen. Die Bescheinigungen werden in der Regel nach drei bis sieben Tagen ausgestellt. Die Bescheinigung kann abgeholt oder zugeschickt werden.

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Name und Anschrift des/der Grundstückseigentümer/s
  • falls Antragsteller und Grundstückseigentümer nicht identisch sind, ist eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers erforderlich
  • Grundstücksangaben (Straßenlage, Gemarkung-Flur-Flurstück)
  • Nach Aufwand: 25,00 € je angefangene 1/2 Stunde

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen