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Flächennutzungsplan
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan ist der übergeordnete Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet. Er hat die Aufgabe, für die gesamte Gemeinde die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Als Gesamtplan für das Gemeindegebiet enthält der Flächennutzungsplan das übergeordnete Konzept der städtebaulichen Entwicklung. Folgerichtig verlangt das Baugesetzbuch, dass die kleinteiligeren Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen. Der Flächennutzungsplan wird auch als der vorbereitende Bauleitplan bezeichnet. So gibt z. B. die Darstellung einer bisher landwirtschaftlichen genutzten Fläche als Baufläche im Flächennutzungsplan dem betreffenden Eigentümer noch kein Baurecht, da dies erst im Bebauungsplan geregelt wird.Sieht der Flächennutzungsplan für bestimmte Flächen Wohnbebauung vor, so kann ein für diesen Bereich aufgestellter Bebauungsplan dort nicht z. B. gewerbliche oder industrielle Bebauung und Nutzung ausweisen. Will die Gemeinde dennoch hier derartige Baurechte für Gewerbe oder Industrie schaffen, muss sie den betreffenden Teil des Flächennutzungsplanes ändern. Diese Änderung kann in zeitgleicher und verfahrensmäßiger Hinsicht parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.Die Stadt Meerbusch hält ihren Flächennutzungsplan zur Einsichtnahme für die Bürgerschaft im Technischen Rathaus in Lank-Latum bereit. Während der Sprechzeiten und nach Terminvereinbarung stehen der Bürgerschaft die Mitarbeiter für die Beratung und Auskunft über das Stadtbau- und Planungsrecht zur Verfügung.
Der Flächennutzungsplan ist der übergeordnete Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet. Er hat die Aufgabe, für die gesamte Gemeinde die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Als Gesamtplan für das Gemeindegebiet enthält der Flächennutzungsplan das übergeordnete Konzept der städtebaulichen Entwicklung. Folgerichtig verlangt das Baugesetzbuch, dass die kleinteiligeren Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen. Der Flächennutzungsplan wird auch als der vorbereitende Bauleitplan bezeichnet. So gibt z. B. die Darstellung einer bisher landwirtschaftlichen genutzten Fläche als Baufläche im Flächennutzungsplan dem betreffenden Eigentümer noch kein Baurecht, da dies erst im Bebauungsplan geregelt wird. Sieht der Flächennutzungsplan für bestimmte Flächen Wohnbebauung vor, so kann ein für diesen Bereich aufgestellter Bebauungsplan dort nicht z. B. gewerbliche oder industrielle Bebauung und Nutzung ausweisen. Will die Gemeinde dennoch hier derartige Baurechte für Gewerbe oder Industrie schaffen, muss sie den betreffenden Teil des Flächennutzungsplanes ändern. Diese Änderung kann in zeitgleicher und verfahrensmäßiger Hinsicht parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.Die Stadt Meerbusch hält ihren Flächennutzungsplan zur Einsichtnahme für die Bürgerschaft im Technischen Rathaus in Lank-Latum bereit. Während der Sprechzeiten und nach Terminvereinbarung stehen der Bürgerschaft die Mitarbeiter für die Beratung und Auskunft über das Stadtbau- und Planungsrecht zur Verfügung. Der Flächennutzungsplan steht ebenfalls als Download zur Verfügung. Aufgrund der Dateigröße wurde der Plan in 4 Teilbereiche aufgeteilt, die in der Übersicht dargestellt sind.
- Ein Farbdruck in der Größe 1,30 m x 1,65 m kostet 62,00 €
Zuständige Einrichtungen
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Stadtplanung
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-199 - E-Mail:
stadtplanung@meerbusch.de
- Telefon:
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