Suche
Fußgängerzone, Ausnahmegenehmigung zum Befahren
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Sie müssen aus wichtigem Grund mit Ihrem PKW / LKW die Fußgängerzone befahren?
Hierzu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung.
Voraussetzung:
Es handelt sich um Geld- und Werttransporte oder Apothekenschnelldienste und die Banken bzw. Apotheken haben keine rückwärtige Zufahrt.
Eine Einzelgenehmigung für maximal eine Woche ist außerdem für die Durchführung von Umzügen möglich.
- Einen ausgefüllten Antrag (siehe Antragsformular).
Der Antrag sollte möglichst 14 Tage vor Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche vorliegen.
- 30,00 - 180,00 €
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Straßenbau und -betrieb
-
- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02150 916-230
-
E-Mail: matthias.maslowski@meerbusch.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02150 916-2884
-
E-Mail: vera.barnikow@meerbusch.de
-
-
-
Profil: Link
-
E-Mail: verkehrsgenehmigung@meerbusch.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02150 916-2641
-
E-Mail: christina.boettcher@meerbusch.de
-