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Gestattung (einmalige Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass)

Beschreibung

Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung.

Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.

Bitte reichen Sie den anbeistehenden Antragsvordruck mit allen erforderlichen Angaben spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung ein.

 

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