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Hundehaltung

Beschreibung

Anmeldung zur Hundesteuer

Alle Informationen zur Steuerpflicht in Meerbusch finden Sie auf der Seite Hundesteuer.

Anmeldung beim Ordnungsamt

Das Landeshundegsetz NRW ordnet Hunde Kategorien zu. Für das Halten und Führen dieser Hunde bestehen erweiterte Pflichten. In folgenden Fällen reicht es nicht, den Hund zur Hundesteuer anzumelden, es ist außerdem eine Anmeldung beim Ordnungsamt erforderlich.

Kategorie 1 - Gefährliche Hunde
  • Pitbull Terrier,
  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Bullterrier,
  • Kreuzungen dieser Rassen,
  • Hunde aller Rassen, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt worden ist.
Kategorie 2 - Hunde bestimmter Rassen
  • Alano,
  • American Bulldog,
  • Bullmastiff, Mastiff,
  • Mastino Espanol,
  • Mastino Napolitano,
  • Fila Brasileiro,
  • Dogo Argentino (Argentinische Dogge),
  • Rottweiler,
  • Tosa Inu (Tosa-Kampfhund),
  • Kreuzungen dieser Rassen.
Kategorie 3 - Große Hunde

Alle Hunde mit mindestens 40 Zentimetern Widerristhöhe oder mit mindestens 20 Kilogramm Körpergewicht.

Vorschriften für die Hundehaltung

Kategorien 1 und 2

Für die Haltung von Hunden der Kategorien 1 und 2 ist eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich, die nur erteilt wird, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin das 18. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Sachkunde besitzt, über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügt, in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen.

Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Unterbringung des Hundes ist ausbruchssicher und verhaltensgerecht,
  • für den Hund besteht eine Haftpflichtversicherung,
  • die Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip ist erfolgt.
  • Bei Hunden der Kategorie 1 muss darüber hinaus der Nachweis eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses an der Haltung des Hundes erbracht werden.
Kategorie 3

Die Haltung von Hunden der Kategorie 3 muss der Ordnungsbehörde lediglich angezeigt werden. Hierzu gehören ebenfalls ein Sachkundenachweis, eine Haftflichtversicherung und die Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip. Weitere Hinweise und die erforderlichen Vordrucke finden Sie über die unten stehenden Links. Ein Faltblatt mit Wissenswertem zur Hundehaltung erhalten Sie außerdem in den Bürgerbüros.

  • Anzeige eines großen Hundes: 25 €
  • Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes: nach Aufwand

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen