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Kanalanschlussbeiträge
Beschreibung
Kanalanschlussbeiträge werden erhoben für Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder angeschlossen werden können und Bauland sind.
Grundlage hierfür sind das Kommunalabgabengesetzt Nordrhein-Westfalen und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch.
Der Kanalanschlussbeitrag wird für jedes Grundstück nur einmal erhoben.
Fragen zu Kanalanschlussbeiträgen beantworten die nebenstehenden Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen.
Zuständige Einrichtungen
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Beiträge / Gebühren / Zuwendungen
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-133
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E-Mail: christof.baldus@meerbusch.de
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-442
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E-Mail: greta.barbachowski@meerbusch.de
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-135
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E-Mail: martina.stein@meerbusch.de
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