BIS: Suche und Detail

Kanalverstopfung

Beschreibung

Ihr Hausanschluss ist verstopft?

Zuständig für die Beseitigung ist die Stadt, sofern sich die Verstopfung im öffentlichen Kanalnetz befindet. Der Anschlusskanal vom Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze ist der öffentliche Teil. Die Entwässerungsleitungen innerhalb des Grundstückes sind private Leitungen.

Außerhalb der Dienstzeit, und wenn die Verstopfung mit hoher Wahrscheinlichkeit im öffentlichen Bereich liegt, wenden Sie sich an die Feuerwehr unter Telefonnummer 02159 57 79. Die Feuerwehr wird dann die Kanalbereitschaft der Stadt Meerbusch verständigen.

Bitte beachten Sie: Sollte die Verstopfung doch im privaten Kanalnetz liegen, muss der tatsächliche Kostenaufwand vom Bürger ersetzt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen