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Landschaftsplan

Beschreibung

Im Landschaftsplan werden auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte die örtlichen Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Entwicklung und Pflege der Landschaft dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt. Sein Geltungsbereich erstreckt sich nur auf den Außenbereich, um nicht mit anderen flächenhaften Satzungen (Bebauungsplänen) zu kollidieren.

Über den Landschaftsplan werden mit textlichen Regelungen und entsprechenden Plandarstellungen die Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbesandteile festgesetzt. Darüber hinaus setzt er Zweckbestimmungen für Brachflächen fest (z.B. natürliche Entwicklung) und nimmt Einfluss auf die forstliche Nutzung in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen (z.B. Baumartenauswahl). Er enthält schließlich einen Katalog von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.

Der Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss ist in sechs Teilabschnitte gegliedert. Das Gebiet der Stadt Meerbusch gehört zum Teilabschnitt III (Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich). Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Download finden Sie auf der Seite zum Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss.

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Zuständige Kontaktpersonen