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Parken im eingeschränkten Haltverbot anlässlich eines Umzuges, Renovierungs- oder Reparaturarbeiten

Beschreibung

Sie müssen anlässlich eines Umzuges, Renovierungs- oder Reparaturarbeiten im eingeschränkten Haltverbot parken ?

Hierzu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung: Parken im eingeschränkten Haltverbot.

Nach Antragstellung efolgt eine Prüfung und bei berechtigtem Anspruch die Ausstellung der Genehmigung.

Einen mit Ihren Angaben ausgefüllten Antrag

Der Antrag sollte möglichst 14 Tage vor Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche vorliegen.

Die Bearbeitungdauer beträgt je nach Umfang der Maßnahme zwischen 3 und 14 Tagen.

  • 30,00 - 180,00 €

Die Gebühren richten sich nach Art und Geltungsdauer der Genehmigung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen