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Dauerparkplatz auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz

Beschreibung

Ab dem 07.Januar 2019 besteht auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz gemäß der Parkgebührenordnung  eine Parkgebührenpflicht.

Von den 288 zur Verfügung stehenden Parkplätzen wird eine Anzahl von 90 Parkplätzen für Dauerparker vergeben.

Diese werden  jedoch nicht explizit ausgewiesen, somit besteht auch für den Inhaber einer Dauerparkerlaubnis
kein Anspruch auf einen freien Parkplatz.

Sie wohnen oder arbeiten in Meerbusch und möchten einen Dauerparkplatz auf dem Dr. -Franz-Schütz-Platz
anmieten?

Der Parkausweis wird jeweils für ein Kalenderjahr  (01.01.-31.12.) ausgestellt.

Ab 2019 endet die Bewerbungsfrist für das jeweils darauf folgende Jahr zum 15.Oktober des laufenden Jahres.

Einen mit Ihren Angaben ausgefüllten Antrag.

  • 45,-€ monatlich

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen