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Dauerparkplatz auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Ab dem 07.Januar 2019 besteht auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz gemäß der Parkgebührenordnung eine Parkgebührenpflicht.
Von den 288 zur Verfügung stehenden Parkplätzen wird eine Anzahl von 90 Parkplätzen für Dauerparker vergeben.
Diese werden jedoch nicht explizit ausgewiesen, somit besteht auch für den Inhaber einer Dauerparkerlaubnis
kein Anspruch auf einen freien Parkplatz.
Sie wohnen oder arbeiten in Meerbusch und möchten einen Dauerparkplatz auf dem Dr. -Franz-Schütz-Platz
anmieten?
Der Parkausweis wird jeweils für ein Kalenderjahr (01.01.-31.12.) ausgestellt.
Ab 2019 endet die Bewerbungsfrist für das jeweils darauf folgende Jahr zum 15.Oktober des laufenden Jahres.
Einen mit Ihren Angaben ausgefüllten Antrag.
- 45,-€ monatlich
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Straßenbau und -betrieb
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-2884
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E-Mail: vera.barnikow@meerbusch.de
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-230
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E-Mail: matthias.maslowski@meerbusch.de
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Profil: Link
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E-Mail: verkehrsgenehmigung@meerbusch.de
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-2641
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E-Mail: christina.boettcher@meerbusch.de
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