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Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Sie sind schwerbehindert und wollen eine Parkerleichterung beantragen ?
Hierzu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung: Parkerleichterung für Schwerbehinderte.
Nach Antragstellung erfolgt eine Prüfung durch den Fachbereich 5 und bei berechtigtem Anspruch die Ausstellung der Genehmigung.
Falls möglich, wird die Ausnahmegenehmigung sofort ausgestellt, ansonsten erfolgt nach maximal 14 Tagen die Zustellung mit der Post.
- Einen mit Ihren Angaben ausgefüllten Antrag
- Schwerbehindertenausweis mit Vermerk "aG" oder "Bl"
- 1 Passbild
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Straßenbau und -betrieb
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-2291
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E-Mail: kimberly.stosik@meerbusch.de
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