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Rattenbekämpfung

Beschreibung

Ratten – die ungeliebten Nachbarn

Das Vorgehen bei der Bekämpfung von Ratten im Stadtgebiet hat sich im vergangenen Jahr geändert. Generell gilt jetzt folgendes zu beachten:

Treten auf einem Privatgrundstück Ratten in übermäßiger Zahl auf, ist nun der Haus- bzw. Grundstückseigentümer zur Bekämpfung verpflichtet.

Auf öffentlichem Grund veranlasst die Stadtverwaltung wie bisher alle notwendigen Maßnahmen, um die Tiere zu bekämpfen.

 

Problem „Rattenplage“?

Eine gemeinsam mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss vorgenommene Betrachtung der Situation ergab, dass es im Meerbuscher Stadtgebiet aktuell weder eine besorgniserregende Rattenpopulation, noch eine Gefährdung durch die Übertragung von Krankheitserregern durch Ratten gibt.

Tatsache ist, dass die Sichtung einzelner Ratten nicht notwendigerweise auch Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich macht. Von einer überproportionalen Population ist immer dann auszugehen, wenn in einem bestimmten Bereich schon tagsüber mehrfach mehrere Tiere beobachtet werden. Erst dann müssen behördliche Maßnahmen nach den Paragrafen 16 und 17 des Infektionsschutzgesetzes ergriffen werden.

 

Was unternimmt die Stadt?

Die Stadt veranlasst die notwendigen Maßnahmen zur Rattenbekämpfung im öffentlichen Bereich, zum Beispiel werden so genannte Dauerköderstationen an öffentlichen Plätzen, an Schulen oder Containerstandorten eingerichtet. Richtschnur dabei sind die einschlägigen Erfahrungen der vergangenen Jahre und der im Mängelmelder registrierten Meldungen. Die Standorte werden durch einen Schädlingsbekämpfer im Auftrag der Stadt mit Ködern bestückt und kontrolliert.

 

Was können / müssen Sie selbst tun?

Haus- bzw. Grundstückseigentümer können bei der Rattenbekämpfung auf ihrem Grundstück entweder selbst entsprechende Fertigpräparate auslegen, durch einen Beauftragten auslegen lassen oder die Bekämpfung an eine entsprechende Fachfirma übertragen. Die Kosten der Rattenbekämpfung muss der Grundstückseigentümer selbst tragen.

Die Fachfirmen findet man am schnellsten im Branchenverzeichnis unter dem Stichwort "Schädlingsbekämpfung" oder beim Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband.

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nist-möglichkeiten finden. Dies ist häufig der Fall, wenn Unrat abgelagert wird, der Ratten anzieht. Als Nahrung dienen den Tieren sämtliche Lebensmittelabfälle. Um nicht weitere Ratten in der Kanalisation anzulocken, dürfen keine Essensreste in die Toiletten geworfen werden.

Als Unterschlupf kommt für Ratten alles in Betracht, was die Nager als Rückzugsmöglichkeit nutzen können – beispielsweise gesammelte Kartonagen und Zeitungen, aufgetürmte Gartenabfälle und Holzstapel. Ratten nutzen Unrat vor allem dann als Unterschlupf, wenn die Ablagerungen ausreichenden Schutz bieten oder nur selten bewegt werden.

Nistplätze werden z. B. in Polstermöbeln, Matratzen, Teppichresten und anderen geeigneten Materialien angelegt. Um einem Rattenvorkommen vorzubeugen, empfiehlt es sich unbedingt, Abfälle in geschlossenen Behältern zu entsorgen.

Sollten Sie im öffentlichen Bereich wiederholt Ratten bemerkt oder ein größeres Rattenaufkommen festgestellt haben, informieren Sie bitte die Stadtverwaltung. Ihre Informationen sind für die weitere Beurteilung evtl. notweniger Maßnahmen erforderlich.

 

Stellt das Rattengift ein Risiko dar?

Die Ausbringung des Gifts durch fachkundige Schädlingsbekämpfungsunternehmen erfolgt in zugriffsgesicherten Köderstationen. Sie sorgen dafür, dass das Gift nur den Zielorganismus, die Ratte, nicht aber Kinder, Hunde, andere Haus- und Wildtiere schädigen kann. Die Boxen sind so konstruiert, dass sich der Köder weder herausschieben lässt – zum Beispiel, wenn Kinder mit Stöcken darin herumstochern – noch von außen erreicht werden kann.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen