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Reisegewerbekarte

Beschreibung

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben

  • Waren verkauft oder ankauft, Bestellungen aufnimmt oder Dienstleistungen anbietet oder
  • selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

Für die Ausübung eines Reisegewerbes wird eine Reisegewerbekarte benötigt. Der Antrag ist bei dem Gewerbeamt des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes der juristischen Person zu stellen.

Reisegewerbekarte für natürliche Personen

Bei der Beantragung der Reisegewerbekarte durch eine natürliche Person sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis bzw. auflagenfreier Pass mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis,
  • Führungszeugnis der Belegart O (zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Meerbusch),
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Meerbusch),
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Finanzamt Neuss, Hammfelddamm 9, 41460 Neuss),
  • Auszug aus dem Vollstreckungsportal.

unter "Registrierung Auskunft" anmelden.

  • Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (beispielsweise Imbisswaren) ist eine Bescheinigung über die „Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz“ vorzulegen. Diese erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss, Oberstraße 191, 41460 Neuss

Reisegewerbekarte für juristische Personen

Bei der Beantragung einer Reisegewerbekarte durch eine juristische Person sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:

  • Führungszeugnis des Geschäftsführers der Belegart O (zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Meerbusch),
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 für die juristische Person und den Geschäftsführer (zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Meerbusch),
  • Handelsregisterauszug,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für die juristische Person und den Geschäftsführer (Finanzamt Neuss, Hammfelddamm 9, 41460 Neuss),
  • Auszug aus dem Vollstreckungsportal für die juristische Person und den Geschäftsführer (unter "Registrierung Auskunft") anmelden.
  • Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (beispielsweise Feilbieten von Imbisswaren) ist eine Bescheinigung des Geschäftsführers über die „Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz“ vorzulegen. Diese erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Rhein-kreises Neuss, Oberstraße 191, 41460 Neuss

Sollte der Geschäftsführer seinen Hauptwohnsitz nicht in Meerbusch haben, so sind

  • das Führungszeugnis,
  • der Gewerbezentralregisterauszug,
  • die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finazamtes für die juristische Person und für den Geschäftsführer bei der jeweiligen Wohnsitzbehörde zu beantragen.

Bei Ihrem ersten Besuch im Fachbereich 1 wird der Antrag auf die Erteilung der Reisegewerbekarte gestellt sowie ggf. das Führungszeugnis sowie der Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragt. Nach Eingang der Unterlagen werden Sie angeschrieben, um die Reisegewerbekarte abzuholen.

50 bis 500 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen