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Schwerbehindertenausweise

Beschreibung

Beantragung von Schwerbehindertenausweisen und Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung gemäß Schwerbehindertengesetz.

Ausgefüllte Anträge inkl. Anlagen können zur Weiterleitung an die Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss im Beratungsbüro des Fachbereichs Soziale Hilfen sowie in jedem Bürgerbüro abgegeben oder in einen städtischen Briefkasten eingeworfen werden.  
Bei Problemen beim Ausfüllen der Vordrucke können Sie sich an das Beratungsbüro wenden. 

Unterlagen bei Neuanträgen:
  • schriftlicher Antrag
  • aktuelles Passbild
  • ggf. ärztliche Unterlagen, die nicht älter als 2 Jahre sind
  • ggf. Vollmacht (bei Beantragung durch eine andere Person)
  • ggf. Kopie des Aufenthaltstitels (bei Ausländerinnen/Ausländer aus nicht EU-Ländern)
Unterlagen bei Verlängerungen:
  • Schwerbehindertenausweis
  • aktuelles Passbild
  • ggf. Vollmacht (s.o.)
Unterlagen bei Änderungsanträgen
  • siehe „Unterlagen bei Neuanträgen“

Die Aufnahme des Antrages erfolgt i.d.R. sofort, die Wartezeiten sind dabei abhängig von der Besucherzahl. 
Die Bearbeitung der Anträge wird bei der Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss vorgenommen.
Das Beratungsbüro im Fachbereich 22 ist barrierefrei zugänglich.

Öffnungszeiten:
  • Montag und Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag                13:30 bis 16:00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen