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Schwerbehindertenausweise
Beschreibung
Beantragung von Schwerbehindertenausweisen und Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung gemäß Schwerbehindertengesetz.
Ausgefüllte Anträge inkl. Anlagen können zur Weiterleitung an die Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss im Beratungsbüro des Fachbereichs 2 sowie in jedem Bürgerbüro abgegeben oder in einen städtischen Briefkasten eingeworfen werden.
Bei Problemen beim Ausfüllen der Vordrucke können Sie sich an das Beratungsbüro wenden.
Unterlagen bei Neuanträgen:
- schriftlicher Antrag
- aktuelles Passbild
- ggf. ärztliche Unterlagen, die nicht älter als 2 Jahre sind
- ggf. Vollmacht (bei Beantragung durch eine andere Person)
- ggf. Kopie des Aufenthaltstitels (bei Ausländerinnen/Ausländer aus nicht EU-Ländern)
Unterlagen bei Verlängerungen:
- Schwerbehindertenausweis
- aktuelles Passbild
- ggf. Vollmacht (s.o.)
Unterlagen bei Änderungsanträgen
- siehe „Unterlagen bei Neuanträgen“
Die Aufnahme des Antrages erfolgt i.d.R. sofort, die Wartezeiten sind dabei abhängig von der Besucherzahl.
Die Bearbeitung der Anträge wird bei der Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss vorgenommen.
Das Beratungsbüro im Fachbereich 2 ist barrierefrei zugänglich.
Öffnungszeiten:
- Montag und Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 13:30 bis 16:00 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung
Zuständige Einrichtungen
- Soziales / Wohnprobleme / Renten
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- Bommershöfer Weg 2-8
- 40670 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02159 916-458
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E-Mail: laura.lehmann@meerbusch.de
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