BIS: Suche und Detail

Schwerbehindertenausweise

Beschreibung

Beantragung von Schwerbehindertenausweisen und Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung gemäß Schwerbehindertengesetz.

Ausgefüllte Anträge inkl. Anlagen können zur Weiterleitung an die Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss im Beratungsbüro des Fachbereichs 2 sowie in jedem Bürgerbüro abgegeben oder in einen städtischen Briefkasten eingeworfen werden.  
Bei Problemen beim Ausfüllen der Vordrucke können Sie sich an das Beratungsbüro wenden. 

Unterlagen bei Neuanträgen:
  • schriftlicher Antrag
  • aktuelles Passbild
  • ggf. ärztliche Unterlagen, die nicht älter als 2 Jahre sind
  • ggf. Vollmacht (bei Beantragung durch eine andere Person)
  • ggf. Kopie des Aufenthaltstitels (bei Ausländerinnen/Ausländer aus nicht EU-Ländern)
Unterlagen bei Verlängerungen:
  • Schwerbehindertenausweis
  • aktuelles Passbild
  • ggf. Vollmacht (s.o.)
Unterlagen bei Änderungsanträgen
  • siehe „Unterlagen bei Neuanträgen“

Die Aufnahme des Antrages erfolgt i.d.R. sofort, die Wartezeiten sind dabei abhängig von der Besucherzahl. 
Die Bearbeitung der Anträge wird bei der Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss vorgenommen.
Das Beratungsbüro im Fachbereich 2 ist barrierefrei zugänglich.

Öffnungszeiten:
  • Montag und Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag                13:30 bis 16:00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen