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Steuerliche Lebensbescheinigung
Beschreibung
Sie möchten Ihr Kind beim Finanzamt auf die Steuerbescheinigung eintragen lassen? Das Kind ist jedoch nicht in Ihrem Wohnort gemeldet, sondern in Meerbusch.
Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.
Bei der Beantragung für eine andere Person ist deren Bevollmächtigung und Personalausweis/Reisepass vorzulegen.
Bitte beachten Sie:
Sie können die steuerliche Lebensbescheinigung mit den erforderlichen Unterlagen in Kopie auch schriftlich anfordern.
- falls Bevollmächtigter: Vollmacht
- Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung des Jugendamtes
- Personalausweis
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro Büderich
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- Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
- 40667 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Lank-Latum
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Osterath
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- Hochstraße 12
- 40670 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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