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Teilungsgenehmigung

Beschreibung

Eine Teilungsgenehmigung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.

Der Antrag wird normalerweise von einem öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur gestellt, da bestimmte Mindestanforderungen, u.a. Amtlicher Lageplan mit Berechnung von Abstandsflächen, Geschossflächen- und Grundflächenzahl, notwendig sind. Das Vermessungsbüro erhält die Teilungsgenehmigung bzw. ein Negativzeugnis, dass eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich ist.

Die Gebühren werden von der im Antrag benannten Person erhoben.

Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen drei Wochen und drei Monaten, je nachdem, ob vorher noch bestimmte Voraussetzungen, beispielsweise die Eintragung entsprechener Baulasten, erfüllt sein müssen.

Die Gebühr der Teilungsgenehmigungen orientiert sich am Aufwand und beträgt entsprechend 50,- €, 100,- € oder 200,- € für jedes bebaute Trennstück.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen