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Befahrung eines Wirtschaftsweges
Beschreibung
Sie müssen Wirtschaftwege / Feldwege u.ä. aus wichtigen Gründen ( z.B. Kontrolle von Brunnen, Luftmessung, tierärztliche Versorgung etc.) befahren ?
Hierzu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung.
Falls möglich, wird die Ausnahmegenehmigung sofort ausgestellt, ansonsten erfolgt nach maximal 14 Tagen die Zustellung mit der Post.
Nach Antragstellung efolgt eine Prüfung durch die örtlich Straßenverkehrsbehörde und bei berechtigtem Anspruch die Ausstellung der Genehmigung.
Die Gebühren richten sich nach Art und Geltungsdauer der Genehmigung.
- 5,34 - 204,52 €
Zuständige Einrichtungen
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Straßenbau und -betrieb
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-230
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E-Mail: matthias.maslowski@meerbusch.de
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