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Unterbringungen nach PsychKG
Beschreibung
Im Rahmen der Unterbringung nach PsychKG werden Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit oder Störung bestehen, zum Schutz eigener oder fremder Rechtsgüter in Gesundheitseinrichtungen untergebracht.
Psychische Krankheiten oder Störungen im Sinne des oben genannten Gesetzes sind behandlungsbedürftige Psychosen sowie andere behandlungsbedürftige psychische Störungen und Abhängigkeits- / Suchterkrankungen von vergleichbarer Schwere
Diese behördlich angeordnete Unterbringung erfolgt als Schutzmaßnahme, wenn eine akute Selbstgefährdung oder Gefährdung bedeutener Rechtsgüter anderer besteht.
Zuständige Einrichtungen
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Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-265
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E-Mail: jochen.friedrich@meerbusch.de
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