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Kampfmitteluntersuchung - Antrag auf Luftbildauswertung

Kurzbeschreibung

Ein Antrag auf Luftbildauswertung kann nur im Zusammenhang mit Bauaktivitäten gestellt werden. Er ist nur dann zu stellen, sofern ein Bodeneingriff erfolgt. Dabei ist zwischen dem nicht unerheblichen (tiefer als 80 cm) und dem unerheblichen (bis 80 cm Tiefe) Bodeneingriff zu unterscheiden. Beim nicht unerheblichen Bodeneingriff ist immer ein Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen.

Antrag mit Anhang - siehe Downloads

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen