Vergnügungssteuer
Beschreibung
Ab 01.01.2018 unterliegen der Besteuerung die im Gebiet der Stadt Meerbusch veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;
- Vorführungen von Filmen oder Bildern, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben (auch in Kabinen);
- Das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
- Das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (im Sinne des § 33 i Gewerbeordnung),
b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Steuern und Abgaben
-
- Hochstraße 1
- 40670 Meerbusch
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Position: Mitarbeiter/in
-
Telefon: 02159 916-412
-
E-Mail: elke.wehr@meerbusch.de