BIS: Suche und Detail

Vergnügungssteuer

Beschreibung

Ab 01.01.2018 unterliegen der Besteuerung die im Gebiet der Stadt Meerbusch veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):

  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;
  • Vorführungen von Filmen oder Bildern, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben (auch in Kabinen);
  • Das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
  • Das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
    a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (im Sinne des § 33 i Gewerbeordnung),
    b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.