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Geburtsurkunde

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Beschreibung

Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die anhand der Angaben im Geburtenbuch ausgestellt wird. Sie beschreibt die rechtlichen Verwandtschaftsverhältnisse, gibt jedoch nicht unbedingt Auskunft über die tatsächliche Abstammung. So werden nach einer Adoption in die Geburtsurkunde als "Eltern" ausschließlich die Adoptiveltern eingetragen, die Tatsache der Adoption ist also ebenso wenig erkennbar wie die tatsächliche Abstammung. Auskunft über die tatsächlichen (leiblichen) Eltern gibt nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister bzw. eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages.

Eine Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Den entsprechenden Antrag können Sie über den beigefügten Link stellen.

Bitte beachten Sie, dass für personenstandsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Heirat, Namensänderung) die Vorlage einer Geburtsurkunde wegen ihrer eingeschränkten Aussagekraft nicht ausreicht und ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister sinnvoller sein kann.

  • 14 €
  • jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Ausfertigung: 7 €

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