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Sterbeurkunde

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Beschreibung

Anzeige eines Sterbefalls

Der Tod eines Menschen muss vom Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Ein Sterbefall ist spätestens am dritten Werktag nach dem Tod anzuzeigen. Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Zu einem persönlichen Gespräch mit dem Standesamt wird deshalb geraten. Natürlich können Sie auch den Service eines Bestattungsunternehmens in Anspruch nehmen. Dann brauchen Sie sich nicht um Formalitäten zu kümmern.

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde enthält die personenstandsrechtlichen Daten des oder der Verstorbenen, z.B. Geburtsort, Familienstand und Todeszeitpunkt. Die Todesursache wird nicht beurkundet.

Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesbeamten des Sterbeortes. Alternativ kann zum Nachweis des Todes eine Eheurkunde mit Vermerk über den Tod beim Standesamt der Eheschließung angefordert werden.

  • 14 €
  • jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Ausfertigung: 7 €

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Zuständige Einrichtungen