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Meldebescheinigungen
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung.
Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten.
Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden.
Die einfache Meldebestätigung enthält
- Familienname,
- Vornamen,
- ggf. Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- Einzugs- oder Auszugsdatum,
- Datum der An- oder Abmeldung,
- Anschrift und
- einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.
Sie müssen sich ausweisen. Sie können sich ausweisen mit
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin benötigen diese:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.
Bei schriftlich Antragstellung:
- Kopie des Überweisungsbeleges und des Personalausweises
Volljährige Kinder:
Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Sie müssen beim Bürgerbüro vorsprechen.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Bürgerbüro.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Pass vor.
Schriftliche Beantragung:
Die Beantragung ist auch per Email möglich. In diesem Fall überweisen Sie bitte die Gebühr vorab an die Stadtkasse Meerbusch, Sparkasse Neuss, IBAN DE45 3055 0000 0000 2105 00, BIC: WELADEDNXXX, und hängen Ihrer Email den Überweisungsbeleg und eine Kopie Ihres Personalausweises an. Sie erhalten anschließend die Meldebescheinigung auf dem Postweg zugestellt.
Online-Beantragung
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Meldebescheinigung per Post und nicht in elektronischer Form zugestellt wird, soweit Sie sich beim Servicekonto.NRW nicht mit der Online-Ausweisfunktion angemeldet haben.
- Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine
- Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: 9,00 Euro
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro Büderich
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- Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
- 40667 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Lank-Latum
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Osterath
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- Hochstraße 12
- 40670 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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