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Anmeldung / Ummeldung bei der Meldebehörde
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Nach Einzug in eine Wohnung in Meerbusch müssen Sie sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen anmelden. Bitte besuchen Sie eines unserer Bürgerbüros.
Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Meerbuschs. Die Abmeldung von der vorherigen Adresse erfolgt dabei automatisch.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers - (als Eigentümer füllen Sie das Formular für sich selbst aus)
- Personalausweis (und Reisepass, wenn vorhanden)
- bei Minderjährigen: Zustimmung beider Sorgeberechtigten oder bei Alleinsorgeberechtigten eine Negativbescheinigung
- wenn Bevollmächtiger: Vollmacht
Bei Zuzug aus dem Ausland sind ggf. weitere Unterlagen erforderlich.
- gebührenfrei
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro Büderich
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- Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
- 40667 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Lank-Latum
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Osterath
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- Hochstraße 12
- 40670 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-166
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E-Mail: buergerbuero@meerbusch.de
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