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Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Nach Einzug in eine Wohnung in Meerbusch müssen Sie sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen anmelden.
Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Meerbuschs. Die Abmeldung von der vorherigen Adresse erfolgt dabei automatisch.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers - (als Eigentümer füllen Sie das Formular für sich selbst aus)
- Personalausweis (und Reisepass, wenn vorhanden)
- bei Minderjährigen: Zustimmung beider Sorgeberechtigten oder bei Alleinsorgeberechtigten eine Negativbescheinigung
- wenn Bevollmächtiger: Vollmacht
Bei Zuzug aus dem Ausland sind ggf. weitere Unterlagen erforderlich.
Persönlich im Bürgerbüro
Zur Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerbüro erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen - insbesondere die Wohnungsgeberbescheinigung - mit.
Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgeramt anwesend sein. Sie brauchen vorher keinen Meldevordruck auszufüllen. Die notwendigen Angaben können Sie direkt bei der Bearbeitung im Bürgeramt machen.
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Ab sofort können Sie sich auch online an- beziehungsweise ummelden. Mit diesem Service können Sie sich und Ihre Familie bequem von Zuhause aus und ohne Termin im Bürgerbüro an- oder ummelden.
- Wie funktioniert das?
Mit dem Personalausweis meldet man sich, falls nicht schon geschehen, bei einem Portal wie z.B. der "Bund-ID" an. Über dieses Portal ist sichergestellt, dass nur Sie und kein anderer Behördenangelegenheiten für Sie online wahrnehmen kann. Haben Sie das erledigt, können Sie über die Seite www.wohnsitzanmeldung.de die Ummeldung Ihres Wohnsitzes nach Meerbusch oder innerhalb von Meerbusch vornehmen. - Was benötige Ich genau?
Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie:- ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN (grundsätzlich können dies mittlerweile alle Personalausweise sowie eID-Karten für Unionsbürger).
Wenn Sie Ihre PIN vergessen haben oder Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet ist, können Sie im Bürgerbüro Ihre PIN zurücksetzen oder die Ausweisfunktion freischalten lassen.
Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal unter → Online-Ausweisfunktion. - die Wohnungsgeberbescheinigung (bei Mieterinnen und Mietern).
- ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle (das sind nahezu alle Handys, die jünger sind als 5 - 6 Jahre. Eine Übersicht gibt es hier) oder ein Kartenlesegerät.
- die kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC.
- ein Nutzerkonto, zum Beispiel die BundID.
Weitere Informationen zur BundID finden Sie im Serviceportal unter → BundID-Konto.
- ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN (grundsätzlich können dies mittlerweile alle Personalausweise sowie eID-Karten für Unionsbürger).
Hier finden Sie ein Erklärvideo, welches den Prozess anschaulich beschreibt.
- gebührenfrei
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro Büderich
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- Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
- 40667 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Lank-Latum
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Osterath
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- Hochstraße 12
- 40670 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-166
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E-Mail: buergerbuero@meerbusch.de
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