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Anmeldung / Ummeldung bei der Meldebehörde

Beschreibung

Nach Einzug in eine Wohnung in Meerbusch müssen Sie sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen anmelden. Bitte besuchen Sie eines unserer Bürgerbüros.

Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Meerbuschs. Die Abmeldung von der vorherigen Adresse erfolgt dabei automatisch.

  • Bescheinigung des Wohnungsgebers
  • Personalausweis (und Reisepass, wenn vorhanden)
  • bei Minderjährigen: Zustimmung beider Sorgeberechtigten oder bei Alleinsorgeberechtigten eine Negativbescheinigung
  • wenn Bevollmächtiger: Vollmacht

Bei Zuzug aus dem Ausland sind ggf. weitere Unterlagen erforderlich.

  • gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen