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Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Sofern Sie keine alkoholischen Getränke anbieten möchten, ist eine Gewerbeanmeldung ausreichend.
Die endgültige Gaststättenerlaubnis ist raum-, betriebsart- und personengebunden. Sie kann nur erteilt werden, wenn Sie als Antragstellerin oder Antragsteller zuverlässig sind. Ihre Zuverlässigkeit wird anhand der nachfolgend aufgelisteten Belege geprüft.
Gleichzeitig oder auch nachträglich können Sie für Ihre Stellvertreterin oder Ihren Stellvertreter eine Stellvertretererlaubnis beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie dieser Person durch vertragliche Regelungen Kompetenzen der Betriebsführung (z.B. eigenverantwortlicher Wareneinkauf, eventuell Personal- oder andere Betriebsentscheidungen) übertragen haben.
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. §2 GastG für die juristische oder natürliche Person
- Personalausweis oder Nationalpass mit Meldebescheinigung
- Unterlagen des Objektes
Bringen Sie bitte die Unterlagen zum Gebäude mit, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, Grundriss - Pachtvertrag in Kopie (die Bruttopacht muss erkennbar sein)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und des Steueramtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.
- Führungszeugnis der Belegart O (kann im Bürgerbüro beantragt werden)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Grundzüge des Lebensmittelrechts. Die IHK bietet dazu regelmäßig Termine an.
- Bei juristischen Personen: Zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrages oder der Satzung.
- Kopie der Gewerbeanmeldung
Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt und sind bereits mit der Antragstellung zu entrichten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
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Zuständige Einrichtungen
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Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-173
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E-Mail: oliver.frank@meerbusch.de
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-138
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E-Mail: natalie.meissner@meerbusch.de
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