BIS: Suche und Detail

Beurkundung einer Geburt

Beschreibung

Die Geburt eines Kindes wird vom Standesbeamten des Geburtsortes des Kindes (nicht des Wohnortes der Eltern) beurkundet. Die Geburtsanzeige muss innerhalb einer Woche nach der Geburt erfolgen.

  • Familienstammbuch
  • Personalausweise der Eltern
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme
  • von beiden Eltern unterschriebene Erklärung über die für das Kind gewünschten Vornamen
  • Ausstellung der ersten Geburtsurkunde: 14 €
  • jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Ausfertigung: 7 €

Zuständige Einrichtungen