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Parken auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz

Beschreibung

Das Parken auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz ist seit dem 07.01.2019 kostenpflichtig.

  • Montags bis Freitags von 9 bis 18 Uhr und
  • Samstags von 9 bis 13 Uhr.

In den übrigen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt das Parken kostenlos.

Tickets können auch vor Beginn der gebührenpflichtigen Zeiten gezogen werden. Wenn ein Parkschein vor der gebührenpflichtigen Parkzeit gezogen wird, wird die Parkdauer automatisch erst ab 9:00 Uhr berechnet. Ebenso wird, wenn die bezahlte Parkzeit über das Ende der gebührenpflichtigen Parkzeit hinausgeht, die verbleibende Zeit auf den nachfolgenden, nächsten gebührenpflichtigen Tag, verlängert.

Fahrzeuge, die rechtmäßig auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen stehen, sind ebenso von der Gebührenpflicht ausgenommen wie Taxen. Die Fahrer von E-Autos und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen, die an den Ladesäulen der Stadtwerke Strom tanken, parken während des Tankvorgangs gleichermaßen kostenlos.

Regulärer Parkschein

Eine Stunde Parkzeit kostet einen Euro. Der Mindestbetrag liegt bei 40 Cent, was 24 Minuten Parkzeit entspricht. Die Höchstparkdauer liegt bei drei Stunden, die entsprechend drei Euro kosten.

Tagesparkschein

Durch das Drücken der entsprechenden Auswahltaste vor dem Bezahlvorgang kann der Tagesparkschein ausgewählt werden, der fünf Euro kostet. Der Tagesparkschein gilt immer nur an dem Tag, an dem er gekauft wird und ist nicht auf den nächsten Tag übertragbar.

Dauerparkplätze

Dauerparkplätze - zum Beispiel für Anwohner - können gegen eine monatliche Gebühr von 45 Euro erworben werden. Dieser ist über einen Antrag bei der Stadt Meerbusch zu beantragen und kann nicht über den Automaten bezogen werden.

Münzenzahlung

Da der Parkscheinautomat nicht wechseln kann, können Beträge über der Höchstparkzeit nicht angenommen werden und der Automat gibt die Münzen ohne Parkschein wieder aus. Nach dem Einwurf des entsprechenden Geldbetrags muss die Bestellung durch drücken der grünen Taste bestätigt werden, damit der Automat den Parkschein ausgibt. Mit der roten Taste kann der Vorgang abgebrochen werden und die eingeworfenen Münzen werden wieder ausgegeben.

Kartenzahlung

Durch das Einschieben der Karte - EC, MasterCard und VISA - wird das Gerät zur Kartenzahlung aktiviert, da sich das Gerät zwischenzeitlich um Energie zu sparen abschaltet, und stellt eine Verbindung zum Server her. Anschließend bitte den Anweisungen auf den Display folgen, um die gewünschte Parkzeit einzustellen und die Bestellung mit der grünen Taste bestätigen, damit der Automat den Parkschein ausgibt. Die Eingabe einer PIN ist nicht erforderlich! Mit der roten Taste kann der Vorgang abgebrochen werden. Es kann vorkommen, dass der Kartenleser durch das Einschieben der Karte zwar aktiviert wurde, die Karte aber noch nicht gelesen werden konnte. In diesem Fall wird man aufgefordert die Karte einzuschieben. Nun die Karte bitte wieder aus dem Kartenleser entnehmen und erneut einschieben.

Handyparken

Durch die Nutzung eines Handyparkanbieters kann die Parkgebühr auch per Mobiltelefon gezahlt werden. Dafür kooperiert die Stadt mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung.
Die Parkzeit kann je nach Bedarf gestoppt oder verlängert werden. So entfallen Überzahlung und auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort erheben die Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die kommunale Parkgebühr. Auf den herkömmlichen Parkautomaten sind Informationen mit den Dienstleistern des Handyparkens und ihren Anleitungen für die ersten Schritte zum Handyparken zu finden.

Für das Handyparken stehen derzeit folgende Anbieter zur Auswahl:

EasyPark“, „moBiLET“ , „Yellowbrick/flowbird“, „paybyphone“, „Parkster“ und „parco-app“.

Ob ein Auto ein digitales Ticket hat, erkennen die Mitarbeiter des Ordnungsamts am Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen.

Fehleranzeige im Display / Parkscheinautomat defekt

Bei einer Störung des Automaten bitte den nächsten Automaten nutzen und über die Telefonnummer auf dem Automaten die Störung bei der Stadt Meerbusch melden.

Störungsnummer: 0172 – 6593397

Sollten alle Automaten außer Betrieb sein bitte die Parkscheibe einlegen.

Quittung / Beleg

Der Parkscheinautomat gibt keine zusätzliche Quittung aus, da der Parkschein auch als Quittung fungiert. Sollte zeitgleich zur Parkzeit eine Quittung benötigt werden kann der untere Abschnitt auf dem Parkschein abgetrennt werden. Auf diesem Abschnitt steht bei einem regulären Parkschein die Höhe der Parkgebühr, das Ausgabedatum und die Ausgabezeit.
Der obere Abschnitt mit dem angegebenen Parkzeitende muss aber weiterhin von außen gut lesbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.

Hol- und Bringverkehr

Gem. § 13 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) brauchen Einrichtungen und Vorrichtungen zur Überwachung der Parkzeit nicht beim Ein- oder Aussteigen betätigt zu werden.

Wenn Sie zum Beispiel Ihre Kinder persönlich aus der Ganztagsbetreuung der Schule abholen müssen ist dies eine geringe und unvermeidbare Nebenverrichtung die dem Halten zum Ein- oder Aussteigen zuzurechnen ist. Somit ist das Lösen eines Parkscheins nicht notwendig, wenn dies zügig, ohne Umwege und ohne Zwischenstopp erfolgt.

Natürlich ist es für die Kontrolle hilfreich, wenn Sie durch die Auslage eines Zettels oder einer Karte darauf hinweisen, dass Sie zum Beispiel Ihr Kind aus der Schule abholen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen