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Einrichten einer Haltverbotszone (z.B. für Umzüge)
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Sie müssen anlässlich eines Umzuges, Renovierungs- oder Reparaturarbeiten ein eingeschränktes Haltverbot einrichten lassen ?
Hierzu benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung: Erlaubnis zur Einrichtung einer Haltverbotszone.
Nach Antragstellung efolgt eine Prüfung und bei berechtigtem Anspruch die Ausstellung der Genehmigung.
Anträge bitte über den Online-Antrag oder per Mail an verkehrsgenehmigung@meerbusch.de senden.
Einen mit Ihren Angaben ausgefüllten Antrag
Der Antrag sollte möglichst 14 Tage vor Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche vorliegen.
Die Bearbeitungdauer beträgt je nach Umfang der Maßnahme zwischen 3 und 14 Tagen.
Seit Anfang 2022 stellt der städtische Baubetriebshof leider keine Verkehrszeichen mehr zur Verfügung und stellt auch keine Verkehrszeichen mehr für Dritte auf.
Daher müssten Sie sich bezüglich der Aufstellung der Verkehrszeichen für das Einrichten des Haltverbots bitte an eine Fachfirma wenden.
Fachfirmen, die die Verkehrszeichen für Sie aufstellen oder zur Verfügung stellen können, finden Sie beispielsweise über die Gelben Seiten oder Internet-Suchmaschinen.
- 25,00 - 90,00 €
Die Gebühren richten sich nach Art und Geltungsdauer der Genehmigung.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Straßenbau und -betrieb
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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E-Mail: verkehrsgenehmigung@meerbusch.de
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-2884
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E-Mail: vera.barnikow@meerbusch.de
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-230
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E-Mail: matthias.maslowski@meerbusch.de
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-2641
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E-Mail: christina.boettcher@meerbusch.de
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