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Einrichten einer Haltverbotszone (z.B. für Umzüge)
Beschreibung
Sie müssen anlässlich eines Umzuges, Renovierungs- oder Reparaturarbeiten ein eingeschränktes Haltverbot einrichten lassen ?
Hierzu benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung: Erlaubnis zur Einrichtung einer Haltverbotszone.
Nach Antragstellung efolgt eine Prüfung und bei berechtigtem Anspruch die Ausstellung der Genehmigung.
Anträge bitte über den Online-Antrag oder per Mail an verkehrsgenehmigung@meerbusch.de senden.
Einen mit Ihren Angaben ausgefüllten Antrag
Der Antrag sollte möglichst 14 Tage vor Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche vorliegen.
Die Bearbeitungdauer beträgt je nach Umfang der Maßnahme zwischen 3 und 14 Tagen.
- 25,00 - 90,00 €
Die Gebühren richten sich nach Art und Geltungsdauer der Genehmigung.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenbau und -betrieb
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-2884
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E-Mail: vera.barnikow@meerbusch.de
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-230
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E-Mail: matthias.maslowski@meerbusch.de
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Profil: Link
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E-Mail: verkehrsgenehmigung@meerbusch.de
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