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Einrichten einer Haltverbotszone (z.B. für Umzüge)

Beschreibung

Sie müssen anlässlich eines Umzuges, Renovierungs- oder Reparaturarbeiten ein eingeschränktes Haltverbot einrichten lassen ?

Hierzu benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung: Erlaubnis zur Einrichtung einer Haltverbotszone.

Nach Antragstellung efolgt eine Prüfung und bei berechtigtem Anspruch die Ausstellung der Genehmigung.

Anträge bitte über den Online-Antrag oder per Mail an verkehrsgenehmigung@meerbusch.de senden.

Einen mit Ihren Angaben ausgefüllten Antrag

Der Antrag sollte möglichst 14 Tage vor Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche vorliegen.

Die Bearbeitungdauer beträgt je nach Umfang der Maßnahme zwischen 3 und 14 Tagen.

  • 25,00 - 90,00 €

Die Gebühren richten sich nach Art und Geltungsdauer der Genehmigung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen