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Personalausweis

Beschreibung

Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet zur Identitätsfeststellung einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Die Ausweispflicht können Sie auch mit einem gültigen Reisepass erfüllen.

Nach Ablauf der Gültigkeit muss der Personalausweis neu beantragt werden, eine persönliche Vorsprache  (auch bei Kindern)  ist notwendig.

Bitte beachten Sie: Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich im Bürgerbüro erfolgen. Bei der Beantragung eines Personalausweises für minderjährige Kinder muss mindestens eine Erziehungsberechtigter und das Kind anwesend sein. Ab 16 Jahre ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht mehr notwendig.

PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst vom Bundesministerium des Innern unf für Heimat wurde zum 30. November 2023 ausgesetzt. 

Zur Zeit ist die Aktivierung oder Setzung eines neuen PINs für den Online-Ausweis ausschließlich durch persönliches Erscheinen im Bürgerbüro möglich.

 

Personen unter 16 Jahren:
  • Biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Bisheriger Personalausweis oder Kinderreisepass
  • Bei erstmaliger Beantragung oder Verlust: Geburtsurkunde
  • Unterschriebene Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder bei Alleinsorgeberechtigten eine aktuelle Negativbescheinigung
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Sorgeberechtigten
Personen ab 16 Jahren:
  • Biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Bisheriger Personalausweis oder Kinderreisepass
  • Bei erstmaliger Beantragung oder Verlust: Geburts- oder Heiratsurkunde
  • nach Eheschließung: Heiratsurkunde
  • nach Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde

 

Personalausweise werden in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Lieferzeit beträgt etwa drei bis vier Wochen.
Personen ab 16 Jahren erhalten einen PIN-Brief, wenn der Ausweis von der Bundesdruckerei versandt wurde. Zwei bis drei Tage später kann der Ausweis im Bürgerbüro abgeholt werden.

  • Der Personalausweis kann nur persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte volljährige Person abgeholt werden. Erziehungsberechtigte von antragsberechtigten minderjährigen Kindern (ab 16 Jahre) benötigen zur Abholung ebenfalls eine Vollmacht. In der Vollmacht muss die Erklärung enthalten sein, dass der PIN-Brief erhalten wurde.
  • Der bisherige Personalausweis muss mitgebracht werden, sofern vorhanden.
  • Eine bevollmächtigte Person muss zusätzlich ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Vorläufige Personalausweise werden durch das Bürgerbüro direkt ausgestellt.

  • Für Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro - Gültigkeit: Sechs Jahre.
  • Für Personen ab 24 Jahren: 37,00 Euro - Gültigkeit: Zehn Jahre.
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro - Gültigkeit: Drei Monate.

Zuständige Einrichtungen