Personalausweis
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet zur Identitätsfeststellung einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Die Ausweispflicht können Sie auch mit einem gültigen Reisepass erfüllen.
Nach Ablauf der Gültigkeit muss der Personalausweis neu beantragt werden, eine persönliche Vorsprache (auch bei Kindern) ist notwendig.
Bitte beachten Sie: Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich im Bürgerbüro erfolgen. Bei der Beantragung eines Personalausweises für minderjährige Kinder muss mindestens eine Erziehungsberechtigter und das Kind anwesend sein. Ab 16 Jahre ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht mehr notwendig.
Sie brauchen:
- Bisheriger Personalausweis oder Kinderreisepass
- Bei erstmaliger Beantragung oder Verlust: Geburts- (oder Heiratsurkunde)
- Digitales Lichtbild (nicht älter als sechs Monate) eines zertifizierte Fotografen:
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oder Vor Ort an der Biometrietsation, Gebühr 6,00 Euro
Zusätzlich bei Personen unter 16 Jahren:
- Unterschriebene Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder bei Alleinsorgeberechtigten eine aktuelle Negativbescheinigung
- Personalausweise oder Reisepässe beider Sorgeberechtigten
Ggf. zusätzlich bei Personen ab 16 Jahren:
- nach Eheschließung: Heiratsurkunde
- nach Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde
Passfotos für Kinder und Babys: Das sollten Sie wissen
Die Foto-Automaten in unserer Behörde sind für kleine Kinder und Babys oft ungeeignet, da sie ein ruhiges Sitzen und Mitwirken erfordern.
Unsere Empfehlung:
- Prüfen Sie vorab: Kann Ihr Kind bereits alleine still sitzen und in die Kamera schauen?
- Der sicherere Weg: Gehen Sie für das Passfoto am besten zum einem zertifizierten Fotografen. Profis können dort flexibler reagieren (z. B. Fotos im Liegen machen) und so stressfrei ein biometrisches Bild erstellen.
Personalausweise werden in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Lieferzeit beträgt etwa drei bis vier Wochen.
Der Personalausweis kann nur persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte volljährige Person abgeholt werden.
Erziehungsberechtigte von antragsberechtigten minderjährigen Kindern (ab 16 Jahre) benötigen zur Abholung ebenfalls eine Vollmacht. In der Vollmacht muss die Erklärung enthalten sein, dass der PIN-Brief erhalten wurde.
- Der bisherige Personalausweis muss mitgebracht werden, sofern vorhanden.
- Eine bevollmächtigte Person muss zusätzlich ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Vorläufige Personalausweise werden durch das Bürgerbüro direkt ausgestellt.
- Für Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro - Gültigkeit: Sechs Jahre.
- Für Personen ab 24 Jahren: 46,00 Euro - Gültigkeit: Zehn Jahre.
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro - Gültigkeit: Drei Monate.
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Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro Büderich
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- Straße: Dr.-Franz-Schütz-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 40667 Ort: Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Lank-Latum
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- Straße: Wittenberger Straße Hausnummer: 21
- PLZ: 40668 Ort: Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Osterath
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- Straße: Hochstraße Hausnummer: 12
- PLZ: 40670 Ort: Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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