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Dienstleistungsinformationen
Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, zur Identitätsfeststellung einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Die Ausweispflicht können Sie auch mit einem gültigen Reisepass erfüllen.
Nach Ablauf der Gültigkeit muss der Personalausweis neu beantragt werden, eine persönliche Vorsprache (auch bei Kindern) ist notwendig.
Bitte beachten Sie: Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich im Bürgerbüro erfolgen. Bei der Beantragung eines Personalausweises für minderjährige Kinder muss mindestens eine Erziehungsberechtigter und das Kind anwesend sein. Ab 16 Jahre ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht mehr notwendig.
PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Ab dem 7. Februar 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des BMI in einer ersten Beta-Version für die Bürgerinnen und Bürger bereit.
Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der neuen Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.
Die Möglichkeit, den Online-Ausweis im Bürgeramt aktivieren oder im Bürgeramt eine neue PIN setzen zu lassen, besteht fort.
Bitte beachten Sie: Der Dienst erfolgt vorerst in Form einer Beta-Phase, wodurch es noch zu Fehlern kommen kann.
Personen unter 16 Jahren:
- Biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Bisheriger Personalausweis oder Kinderreisepass
- Bei erstmaliger Beantragung oder Verlust: Geburtsurkunde
- Unterschriebene Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder bei Alleinsorgeberechtigten eine aktuelle Negativbescheinigung
- Personalausweise oder Reisepässe beider Sorgeberechtigten
Personen ab 16 Jahren:
- Biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Bisheriger Personalausweis oder Kinderreisepass
- Bei erstmaliger Beantragung oder Verlust: Geburts- oder Heiratsurkunde
- nach Eheschließung: Heiratsurkunde
- nach Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde
- Für Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro - Gültigkeit: Sechs Jahre.
- Für Personen ab 24 Jahren: 37,00 Euro - Gültigkeit: Zehn Jahre.
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro - Gültigkeit: Drei Monate.
Personalausweise werden in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Lieferzeit beträgt etwa drei bis vier Wochen.
Personen ab 16 Jahren erhalten einen PIN-Brief, wenn der Ausweis von der Bundesdruckerei versandt wurde. Zwei bis drei Tage später kann der Ausweis im Bürgerbüro abgeholt werden.
- Der Personalausweis kann nur persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte volljährige Person abgeholt werden. Erziehungsberechtigte von antragsberechtigten minderjährigen Kindern (ab 16 Jahre) benötigen zur Abholung ebenfalls eine Vollmacht. In der Vollmacht muss die Erklärung enthalten sein, dass der PIN-Brief erhalten wurde.
- Der bisherige Personalausweis muss mitgebracht werden, sofern vorhanden.
- Eine bevollmächtigte Person muss zusätzlich ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Vorläufige Personalausweise werden durch das Bürgerbüro direkt ausgestellt.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro Büderich
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- Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
- 40667 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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- Bürgerbüro Lank-Latum
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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- Bürgerbüro Osterath
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- Hochstraße 12
- 40670 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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