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Reisepass

Beschreibung

Der Personalausweis befähigt nicht zur Einreise in jedes Ausland,  hierzu benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Über die entsprechenden Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise beim Auswärtigen Amt.

Bitte beachten Sie: Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro erfolgen. Bei der Beantragung eines Reisepasses für minderjährige Kinder muss mindestens eine Erziehungsberechtigter und das Kind anwesend sein.

Sie brauchen:
  • bisheriger Reisepass oder Kinderausweis (soweit vorhanden)
  • Bei erstmaliger Beantragung oder Verlust: Geburts- (oder Heiratsurkunde)
  • Digitales Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) eines zertifizierte Fotografen:

https://alfo-passbild.com/

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oder vor Ort an der Biometriestation, Gebühr 6,00 Euro.

Zusätzlich bei Personen unter 18  Jahren
  • Unterschriebene Einverständnniserklärung beider Sorgeberechtigter oder bei Alleinsorgeberechtigten eine aktuelle Negativbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass beider Sorgeberechtigten
Ggf. zusätzlich bei Personen über 18 Jahren
  • nach Eheschließung: Heiratsurkunde
  • nach Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde
     
Passfotos für Kinder und Babys: Das sollten Sie wissen

Die Foto-Automaten in unserer Behörde sind für kleine Kinder und Babys oft ungeeignet, da sie ein ruhiges Sitzen und Mitwirken erfordern.

Unsere Empfehlung:
  • Prüfen Sie vorab: Kann Ihr Kind bereits alleine still sitzen und in die Kamera schauen?
  • Der sicherere Weg: Gehen Sie für das Passfoto am besten zum einem zertifizierten Fotografen. Profis können dort flexibler reagieren (z. B. Fotos im Liegen machen) und so stressfrei ein biometrisches Bild erstellen.

Reisepässe werden in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Lieferzeit beträgt etwa fünf bis sieben Wochen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail (buergerbuero@meerbusch.de) erkundigen, ob der Pass bereits vorliegt.

Falls erforderlich, können Sie gegen zusätzliche Gebühr einen Expresspass beantragen, der innerhalb von vier Werktagen (außer Samstag) geliefert wird. Ist auch diese Zeit zu knapp, können Sie im Ausnahmefall, Reiseunterlagen sind hierzu vorzulegen, einen vorläufigen Reisepass erhalten. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt, ob ein vorläufiger Reisepass zur Einreise berechtigt.

Abholung
  • Der Reisepass kann nur persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte volljährige Person abgeholt werden.
  • Der bisherige Reisepass muss mitgebracht werden, sofern vorhanden.
  • Eine bevollmächtigte Person muss zusätzlich ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro – Gültigkeit: Sechs Jahre
  • Für Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro – Gültigkeit: Zehn Jahre
  • Zusätzliche Gebühr für 48 Seiten (anstatt 32 Seiten): 22,00 Euro
  • Zusätzliche Gebühr für Expresspass: 32,00 Euro
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro – nur im begründeten Einzelfall und auf den notwendigen Zeitraum begrenzt-

Zuständige Einrichtungen