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Reisepass

Beschreibung

Der Personalausweis befähigt nicht zur Einreise in jedes Ausland,  hierzu benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Über die entsprechenden Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise beim Auswärtigen Amt.

Bitte beachten Sie: Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro erfolgen. Bei der Beantragung eines Reisepasses für minderjährige Kinder muss mindestens eine Erziehungsberechtigter und das Kind anwesend sein.

Personen unter 18  Jahren
  • Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • bisheriger Reisepass oder Kinderausweis (soweit vorhanden)
  • Bei erstmaliger Beantragung oder Verlust: Geburtsurkunde
  • Unterschriebene Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter oder bei Alleinsorgeberechtigten eine aktuelle Negativbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass beider Sorgeberechtigten
Personen über 18 Jahren
  • Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • bisheriger Reisepass oder Kinderausweis (soweit vorhanden)
  • Bei erstmaliger Beantragung oder Verlust: Geburts- oder Heiratsurkunde
  • nach Eheschließung: Heiratsurkunde
  • nach Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde
  • ust: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

Reisepässe werden in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Lieferzeit beträgt etwa fünf bis sieben Wochen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail (buergerbuero@meerbusch.de) erkundigen, ob der Pass bereits vorliegt.

Falls erforderlich, können Sie gegen zusätzliche Gebühr einen Expresspass beantragen, der innerhalb von vier Werktagen (außer Samstag) geliefert wird. Ist auch diese Zeit zu knapp, können Sie im Ausnahmefall, Reiseunterlagen sind hierzu vorzulegen, einen vorläufigen Reisepass erhalten. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt, ob ein vorläufiger Reisepass zur Einreise berechtigt.

Abholung
  • Der Reisepass kann nur persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte volljährige Person abgeholt werden.
  • Der bisherige Reisepass muss mitgebracht werden, sofern vorhanden.
  • Eine bevollmächtigte Person muss zusätzlich ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro – Gültigkeit: Sechs Jahre
  • Für Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro – Gültigkeit: Zehn Jahre
  • Zusätzliche Gebühr für 48 Seiten (anstatt 32 Seiten): 22,00 Euro
  • Zusätzliche Gebühr für Expresspass: 32,00 Euro
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro – nur im begründeten Einzelfall und auf den notwendigen Zeitraum begrenzt-