Sozialhilfe
Beschreibung
Der Sammelbegriff „Sozialhilfe“ umfasst verschiedene Leistungen. Ziel der Sozialhilfe ist es, den Lebensunterhalt für Personen sicherzustellen, die hierzu nicht oder nicht ausreichend selbst in der Lage sind.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Personen beantragen, die befristet voll erwerbsgemindert sind. Weitere Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Sie [hier]
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Personen beantragen, die das Regelaltersrentenalter erreicht haben oder bei denen eine volle Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt wurde. Weitere Informationen zur Grundsicherung erhalten Sie [hier]
Zuständige Einrichtungen
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Soziale Hilfen
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- Straße: Bommershöfer Weg Hausnummer: 2-8
- PLZ: 40670 Ort: Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Funktionspostfach
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E-Mail: sozialhilfe@meerbusch.de