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Sozialhilfe

Beschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt gem. 3. Kapitel SGB XII für befristet erwerbsgeminderte Personen, die nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln oder eigenen Kräften, oder durch Hilfe Anderer zu bestreiten. Sie wird durch den Fachbereich 2 gewährt. Beratung und Antragstellung, erfolgt im Rahmen eines ausführlichen Erstgespräches. Hier werden auch die antragsrelevanten Unterlagen benannt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen