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Veränderungssperre
Beschreibung
Für die Zeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes gibt das Gesetz den Gemeinden das Instrument der Veränderungssperre an die Hand. Mit ihrer Hilfe kann verhindert werden, dass in diesem Zeitraum Fakten geschaffen werden, die den Zielen des künftigen Planes entgegenstehen. Die Stadt Meerbusch hält ihre Veränderungssperren zur Einsichtnahme für die Bürgerschaft im Technischen Rathaus in Lank-Latum bereit. Während der Sprechzeiten und nach Terminvereinbarung stehen der Bürgerschaft die Mitarbeiter für die Beratung und Auskunft über das Stadtbau- und Planungsrecht zur Verfügung.
für Kopien und Plots
Zuständige Einrichtungen
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Stadtplanung
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-199 - E-Mail:
stadtplanung@meerbusch.de
- Telefon:
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