Vorkaufsrecht
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Beschreibung
Der Stadt Meerbusch obliegt gemäß § 24 und § 25 Baugesetzbuch sowie gemäß § 31 Denkmalschutzgesetz NRW die Möglichkeit, im Zuge des An-, bzw. Verkaufes von Grundstücken gemeindliche Vorkaufsrechte wahrzunehmen. Dies käme z.B. in Frage, wenn ein Bebauungsplan eine Teilfläche des Grundstückes als öffentliche Fläche (Straßenerweiterung, Grünfläche, Spielplatz o.ä.) ausweist. Die Anfrage wird in der Regel von den Notariaten gestellt, die den Kaufvertrag beurkunden. An diese wird das entsprechende Negativattest ausgestellt und die Gebühr wird in der Regel vom Käufer erhoben. Die Bearbeitung dauert zwischen einer Woche und der im Baugesetzbuch beziehungsweise im Denkmalschutzgesetz NRW festgesetzten Frist von drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages.
Es wird gebeten, die Anfrage zu den Vorkaufsrechten per Onlineformular, welches über den nebenstehdenden Link abrufbar und auszufüllen ist, vorzunehmen.
Für die Ausstellung eines Negativattestes zur Prüfung von Vorkaufsrechten entsteht eine Gebühr in Höhe von 25,- €.
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Zuständige Einrichtungen
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Grundstücke und Vermessung
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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