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Vorkaufsrecht

Beschreibung

Der Stadt Meerbusch obliegt gemäß §24 des Baugesetzbuches die Möglichkeit, im Zuge des An-, bzw. Verkaufes von Grundstücken Vorkaufsrechte wahrzunehmen. Dies käme z.B. in Frage, wenn ein Bebauungsplan eine Teilfläche des Grundstückes als öffentliche Fläche (Straßenerweiterung, Grünfläche, Spielplatz o.ä.) ausweist. Die Anfrage wird normalerweise von dem Notar gestellt, der den Kaufvertrag beurkundet. An diesen wird das entsprechende Negativattest ausgestellt und die Gebühr wird in der Regel vom Käufer erhoben. Die Bearbeitung dauert zwischen einer Woche und der im Baugesetzbuch festgesetzten Frist von zwei Monaten, die jedoch nur selten - bei Abklärungsbedarf - erforderlich sind.

Für die Ausstellung eines Negativattestes zur Prüfung von Vorkaufsrechten entsteht eine Gebühr in Höhe von 25,- €.

Zuständige Einrichtungen