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Wohnungsgeberbescheinigung
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Zur Anmeldung bei der Meldebehörde muss eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden.
Der Wohnungsgeber, also in der Regel der Eigentümer oder Vermieter, ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu muss er den Einzug in die Wohnung und das Datum des Einzugs schriftlich bestätigen.
Die Bestätigung muss auch vorgelegt werden, wenn der Eigentümer selbst in seine Wohnung einzieht.
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Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro Büderich
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- Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
- 40667 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Lank-Latum
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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Bürgerbüro Osterath
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- Hochstraße 12
- 40670 Meerbusch
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- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
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