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Wohnungsgeberbescheinigung

Beschreibung

Zur Anmeldung bei der Meldebehörde muss eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden.

Der Wohnungsgeber, also in der Regel der Eigentümer oder Vermieter, ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu muss er den Einzug in die Wohnung und das Datum des Einzugs schriftlich bestätigen.

Die Bestätigung muss auch vorgelegt werden, wenn der Eigentümer selbst in seine Wohnung einzieht.

Zuständige Einrichtungen