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Hundesteuer

Beschreibung

Alle Hunde in Meerbusch, die nicht ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, sind zu versteuern.
Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Jeder Hundehalter / jede Hundehalterin hat den Hund - unabhängig vom Zweck der Haltung - innerhalb von zwei Wochen schriftlich an- bzw. abzumelden. Sie können dazu unsere Formulare Anmeldung und Abmeldung benutzen.

An- und Abmeldungen können auch vorgenommen werden beim Service Finanzen und allen Bürgerbüros der Stadt Meerbusch.

Bitte beachten Sie, dass Sie Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen ("große Hunde") außerdem beim Ordnungsamt anmelden müssen. Die Haltung von gefährlichen Hunden und von Hunden bestimmter Rassen muss darüber hinaus vom Ordnungsamt genehmigt werden. Für weitere Informationen hierzu folgen Sie dem unten angegebenen Link.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen