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Eheurkunde

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Beschreibung

Die Eheurkunde ist Nachweis der Eheschließung und der Namensführung der Ehegatten.

Besteht eine Ehe nicht mehr (z.B. durch Scheidung oder durch Tod eines Ehegatten), geht auch dies aus der Eheurkunde hervor.

Den gleichen Beweiswert wie eine Eheurkunde hat ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (dieser enthält weitere, über den Inhalt der Eheurkunde hinausgehende Informationen).

Beide Urkunden werden vom Standesamt der Eheschließung ausgestellt. Den entsprechenden Antrag können Sie über den beigefügten Link stellen.

  • 14 €
  • jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Ausfertigung: 7 €

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen