BIS: Suche und Detail

Personenstandsurkunden

Beschreibung

Ausstellung von Personenstandsurkunden

Teilen Sie uns bitte die Anzahl und das Format der gewünschten Urkunden und wofür Sie diese benötigen mit. (Anmeldung Geburt eines Kindes, Anmeldung Eheschließung, Rentenzwecke, eigene Unterlagen etc.)

 

Personenstandsurkunden werden vom zuständigen Standesamt gegen Gebühr ausgestellt. Die Bestellung ist nur persönlich oder über diese Seite möglich. Falls Sie die Urkunde nicht abholen möchten, erfolgt der Versand nach vorheriger Bezahlung.

Wichtiger Hinweis!

Bei Ihrer Online-Urkundenbestellung nutzen Sie bitte ausschließlich den Link auf der rechten Seite unter dem Reiter "Onlinedienstleistung".

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Internet private Betreiber von Online-Portalen anbieten, Urkundenbestellungen abzuwickeln. Dieser Service steht nicht in Verbindung mit dem Standesamt Meerbusch und verursacht unter Umständen für Sie höhere Kosten. Anträge solcher externen Drittanbieter bzw. Dienstleister (z.B. standesamt.com, standesamt24.de o. ä.) werden nicht bearbeitet. Eine Erstattung der Gebühren erfolgt nicht.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass eine Stornierung der Urkundenanforderung oder eine Rückerstattung bei einer fehlerhaften Anforderung nicht erfolgen kann.

Inländische Personenstandsurkunden dürfen nur vom Standesamt ausgestellt werden.

Eine Beglaubigung durch Bürgerbüros, Notare oder sonstige Stellen ist nicht zulässig.

Nur die beim Standesamt geführten Personenstandsbücher geben den Personenstand mit allen Änderungen wieder, die seit dem Ursprungseintrag möglicherweise erfolgt sind. Zum Nachweis aktueller personenstandsrechtlicher Daten (z.B. Namensführung, Kindschaftsverhältnis usw.) ist deshalb zwingend die Ausstellung einer Urkunde neuesten Datums durch das Standesamt erforderlich. Über die unten stehenden Links erfahren Sie Einzelheiten zu den verschiedenen Urkundenarten und Hinweise, welches Standesamt für die Ausstellung zuständig ist.

Personenstandsurkunden online beantragen

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie hier ganz bequem von zu Hause aus online beantragen.

Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:

  • Eheurkunden der letzten 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
  • Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre

Die Urkunden können im Standardformat DIN A 4, im Stammbuchformat, als beglaubigter Registerausdruck oder mehrsprachig ausgestellt werden.

Bearbeitungsdauer: ca. 14 Tage

Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 14 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) bei gleichzeitiger Bestellung 7 Euro. Die Gebühr können Sie direkt bei der Beantragung online (per Paypal etc.) bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Meerbusch nur Urkunden für die in Meerbusch auch tatsächlich registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann!
Dies bedeutet zum Beispiel, dass Sie eine Geburtsurkunde beim Standesamt Meerbusch nur dann beantragen können, wenn die Geburt in Meerbusch war oder eine Geburt im Ausland im Standesamt Meerbusch nachbeurkundet wurde. 

 

Sollte der in Meerbusch beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Meerbusch.

  • Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck des Registers bzw. eine beglaubigte Abschrift des Eintrages:  14 €,

  • Bescheinigung über Namensänderung: 12 €,

  • jedes weitere gleichzeitig ausgestellte Exemplar kostet die Hälfte der Gebühr.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen