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Dienstleistungsinformationen
Personenstandsurkunden
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden werden vom zuständigen Standesamt gegen Gebühr ausgestellt. Die Bestellung ist persönlich, telefonisch, schriftlich oder online möglich. Falls Sie die Urkunde nicht abholen möchten, erfolgt der Versand nach vorheriger Überweisung oder gegen Nachnahme.
Inländische Personenstandsurkunden dürfen nur vom Standesamt ausgestellt werden.
Eine Beglaubigung durch Bürgerbüros, Notare oder sonstige Stellen ist nicht zulässig.
Nur die beim Standesamt geführten Personenstandsbücher geben den Personenstand mit allen Änderungen wieder, die seit dem Ursprungseintrag möglicherweise erfolgt sind. Zum Nachweis aktueller personenstandsrechtlicher Daten (z.B. Namensführung, Kindschaftsverhältnis usw.) ist deshalb zwingend die Ausstellung einer Urkunde neuesten Datums durch das Standesamt erforderlich. Über die unten stehenden Links erfahren Sie Einzelheiten zu den verschiedenen Urkundenarten und Hinweise, welches Standesamt für die Ausstellung zuständig ist.
Personenstandsurkunden online beantragen
Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie hier ganz bequem von zu Hause aus online beantragen. Aufgrund von technischen Umstellungen steht der Online-Antrag zur Zeit nicht zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:
- Eheurkunden der letzten 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
- Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
Die Urkunden können im Standardformat DIN A 4, im Stammbuchformat, als beglaubigter Registerausdruck oder mehrsprachig ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer: ca. 14 Tage
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Meerbusch nur Urkunden für die in Meerbusch auch tatsächlich registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann!
Dies bedeutet zum Beispiel, dass Sie eine Geburtsurkunde beim Standesamt Meerbusch nur dann beantragen können, wenn die Geburt in Meerbusch war oder eine Geburt im Ausland im Standesamt Meerbusch nachbeurkundet wurde.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 14 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) bei gleichzeitiger Bestellung 7 Euro. Die Gebühr können Sie direkt bei der Beantragung online (per Paypal etc.) bezahlen.
Sollte der in Meerbusch beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Meerbusch.
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Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck des Registers bzw. eine beglaubigte Abschrift des Eintrages: 14 €,
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Bescheinigung über Namensänderung: 12 €,
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jedes weitere gleichzeitig ausgestellte Exemplar kostet die Hälfte der Gebühr.
- Zusätzliche Gebühr bei Versand per Nachnahme: 4,00 €.
Zuständige Einrichtung
- Standesamt
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- Alter Kirchweg 57
- 40667 Meerbusch
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: 02132 916-426
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E-Mail: helmut.pinkert@meerbusch.de
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